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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Maria Saal ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für maria-saal.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachfolgend beschriebenen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 “ beziehungsweise mit den Anforderungen des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte – Einzelne Bilder und grafische Inhalte verfügen nicht in allen Fällen über geeignete Textalternativen oder ausreichend verständliche zugängliche Bezeichnungen. Dadurch können Informationen oder Funktionen für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern nicht vollständig wahrnehmbar sein.
  • 4.1.2: Name, Rolle, Wert – Bei einzelnen interaktiven Elementen sind der zugängliche Name, die Funktion oder der jeweilige Zustand nicht durchgängig programmgesteuert bestimmbar. Dadurch können Zweck und Bedienung dieser Elemente von assistiven Technologien nicht immer eindeutig vermittelt werden.
  • 4.1.3: Statusmeldungen – Dynamisch aktualisierte Inhalte und Rückmeldungen werden nicht in allen Fällen so ausgezeichnet, dass sie von assistiven Technologien ohne einen Wechsel des Tastaturfokus zuverlässig angekündigt werden.
  • Redaktionell bereitgestellte Bilder von Text – Einzelne redaktionelle Inhalte können Fotos oder Grafiken enthalten, beispielsweise Veranstaltungsflyer oder Plakate mit eingebettetem Text. Die darin enthaltenen wesentlichen Informationen werden nicht in allen Fällen zusätzlich als zugänglicher Text bereitgestellt.
  • Redaktionell gepflegte Linktexte – Bei einzelnen redaktionell gepflegten Inhalten können Linktexte vorkommen, deren Ziel oder Funktion nicht eindeutig beschrieben ist. Dies kann die Orientierung und Navigation insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien erschweren.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Ein Teil der auf der Website bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente wurde nicht in einem vollständig barrierefreien Format erstellt. Dies betrifft insbesondere ältere Dateien sowie Dokumente, die der Marktgemeinde von externen Stellen zur Veröffentlichung übermittelt wurden.

Diese Dokumente können unter anderem fehlende oder unzureichende Dokumentstrukturen, Überschriften, Alternativtexte, Tabellenzuordnungen, Dokumenttitel oder eine nicht eindeutig festgelegte Lesereihenfolge aufweisen. Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung des gesamten bestehenden Dokumentenbestands würde derzeit einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen.

Aktuelle und häufig benötigte Dokumente sollen nach Möglichkeit schrittweise barrierefrei aufbereitet werden. Benötigen Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Dokument, können Sie sich an die unter „Feedback und Kontaktangaben“ genannte Kontaktstelle wenden. Die Marktgemeinde ist bemüht, die betreffenden Informationen in einer geeigneten zugänglichen Form bereitzustellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2025 erstellt und zuletzt am 29.07.2026 überprüft und aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer extern vorgenommenen Bewertung der Website nach WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, erstellt.

Die Überprüfung umfasste eine repräsentative Stichprobe aus der Startseite, verschiedenen Inhalts- und Übersichtsseiten, einer News-Detailansicht, wiederkehrenden Navigations- und Suchfunktionen, interaktiven Komponenten sowie ausgewählten Dokumentbereichen.

Die Ergebnisse beziehen sich auf den Zustand der Website zum Prüfzeitpunkt. Es handelt sich um eine Stichprobenprüfung und nicht um eine vollständige Prüfung jeder einzelnen Seite, jedes veröffentlichten Inhalts und jedes bereitgestellten Dokuments.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns kontaktieren.

Bitte beschreiben Sie das festgestellte Problem möglichst genau und geben Sie nach Möglichkeit die Adresse der betroffenen Webseite oder des betroffenen Dokuments an.

Kontakt: Kerstin Messner
E-Mail: kerstin.messner@ktn.gde.at 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Kontaktaufnahme erhalten, können Sie bei der Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten eine Beschwerde einreichen.

Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit können elektronisch über das Beschwerdeformular der Gleichbehandlungsstelle eingebracht werden.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit vorliegen. Bei einer begründeten Beschwerde kann die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen vorschlagen, die der Beseitigung der festgestellten Mängel dienen.