WANN UND WIE KANN GEWÄHLT WERDEN?
1) Sofortige – vorgezogene - Stimmabgabe Ab Anfang Februar besteht die Möglichkeit, während der Amtszeiten (08:00-12:00 Uhr) mittels Briefwahlkarte am Gemeindeamt zu wählen.
|
2) VORZEITIGER WAHLTAG am Freitag, 24. Feber 2023 Der vorzeitige Wahltag findet am Freitag, dem 24. Feber 2023 statt. An diesem Tag können alle Wahlberechtigten der Marktgemeinde Maria Saal ihr Wahlrecht im Turnsaal der Volksschule Maria Saal in der Zeit von 16:00 – 19:00 Uhr ausüben.
|
3) BRIEFWAHL Sie können auch eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen. Anträge sind schriftlich (bis spätestens 1. März) oder persönlich (spätestens bis 3. März, 12:00 Uhr) einzubringen. Die Wahlkarte muss bis spätestens 3. März, 12:00 Uhr ans Gemeindeamt retourniert oder am Wahltag in einem Wahllokal der Marktgemeinde Maria Saal abgegeben werden. Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich!
|
4) Am Wahltag, dem 5. März 2023 in Ihrem Wahllokal Sie können auch wie gewohnt am Wahltag, während der Öffnungszeiten (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr), in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Eine gesonderte Wählerinformation dazu erhalten Sie noch.
|